Individuelle Gesundheitsleistungen

Bei den individuellen Gesundheitsleistungen (Ige-Leistungen) handelt es sich ärztliche Leistungen, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

Die Abrechnung unserer Leistungen erfolgt nach den Regeln der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Sie erhalten für die erbrachten Leistungen eine Privatrechnung mit GOÄ Sätzen.

  • Sonographie der Nieren und Harnwege zur U3/ U4
  • Atteste für Kindergarten, Schule und Sport
  • Impfbescheinigungen
  • Reiseimpfungen
Amblyopiescreening

(Sehtest bei Säuglingen und Kleinkindern ab dem 6. Mittels des Photorefraktometers Plusoptix Vision Screeners können die häufigsten Sehstörungen frühzeitig in Sekundenschnelle aufgedeckt werden. Ziel ist die Verhinderung einer Amblyopie. Da das maximale Potenzial der Sehentwicklung in den ersten Lebensmonaten besteht, ist ein frühzeitiges Erkennen amblyogener Faktoren (wie beispielsweise Fehlsichtigkeit, Schielen, Linsentrübung) sehr wichtig. Viele Krankenkassen übernehmen die Kosten für das Ambylopiescreening; sprechen Sie uns bei Unsicherheiten bitte an.

Impfungen gegen Meningokokken Typ B und ACWY („erweiterte Meningokokken Impfung)

Möglicherweise haben Sie aus dem Fernsehen oder den Sozialen Medien bereits von den verschiedenen Meningokokken-Impfungen erfahren. Wir möchten Sie hier pharmaindustrie-unabhängig und neutral über die Möglichkeiten der erweiterten Meningokokken-Impfungen informieren.

Meningokokken sind Bakterien, die bei einigen Menschen (etwa 10%) ohne jede Erkrankungszeichen und Beschwerden im Nasen-Rachen-Raum vorkommen können.
Andererseits können Meningokokken in seltenen Fällen auch hochakute, lebensbedrohliche Entzündungen des Gehirns (Meningitis) oder Blutvergiftungen (Sepsis) hervorrufen. Im Falle einer Erkrankung ist eine schnelle Diagnose und eine rasche Behandlung mit Antibiotika nötig, um bleibende Schäden oder gar einen tödlichen Krankheitsverlauf zu verhindern.

Es gibt verschiedene Meningokokken-Untergruppen (Serotypen): bereits seit 2006 gibt es die STIKO-Empfehlung, jedes Kind in Deutschland gegen Meningokokken der Gruppe C zu impfen. Die meisten Kinder werden um den 1. Geburtstag herum einmalig gegen Meningokokken der Gruppe C geimpft. Eine Auffrischung ist nicht erforderlich. Diese Impfung ist für gesetzlich versicherte Patienten eine Kassenleistung.
Es gibt darüber hinaus in Deutschland mehrere zugelassene Kombinationsimpfstoffe gegen die Meningokokken der Serotypen ACWY. Insbesondere bei Reisen in Risikogebiete kann diese erweiterte Meningokokken-Impfung sinnvoll sein. Bei der ACWY-Impfung handelt es sich um eine einmalige Impfung. Eine Auffrischung ist nicht erforderlich.

Die Mehrzahl der Meningokokken-Erkrankungen (ca. 60%) werden jedoch durch Meningokokken der Serogruppe B verursacht. Auch gegen diese Untergruppe gibt es seit einigen Jahren zugelassene Impfstoffe. In vielen anderen Ländern zählt die B-Meningokokken-Impfung bereits zu den Standardimpfungen. Die Impfung ist ab dem frühen Säuglingsalter (ab 2 Monate) möglich und lässt sich gut in den Impfkalender integrieren. Altersabhängig sind zwei bis drei Impfungen nötig. In Deutschland gibt es bisher keine allgemeine Impfempfehlung durch die STIKO.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt Stand (Sommer 2022) sind die erweiterten Meningokokken-Impfungen (gegen die Serogruppen ACWY und B) keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Impfungen werden von uns nach der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Sie erhalten für unsere ärztliche Leistung also eine Privatrechnung. Hinzu kommen für Sie die Kosten für den Impfstoff.
Viele Krankenkassen erstatten jedoch auf Antrag die Kosten oder beteiligen sich anteilig an diesen.

Bitte zögern Sie nicht, uns bei Fragen anzusprechen!

Als Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin bieten wir unseren Patientinnen und Patienten eine umfassende medizinische Versorgung.