Vorsorgeuntersuchung

Wir bieten die Vorsorgeuntersuchungen von der U2 bis zur U9 sowie die J1 gemäß der Kinder-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses an.

Wir können ebenfalls das Neugeborenenscreening („Fersenblutentnahme“), das Neugeborenen-Hörscreening mittels TOAE, das Pulsoxymetrie-Screening sowie die Sonographie der Säuglingshüfte durchführen.

Die Kontrolle eines auffälligen Hörscreenings in der Geburtsklinik können wir nicht durchführen.

Im Falle einer Neugeborenen-Gelbsucht können wir mit Hilfe unseres Bilirubin-Messgerätes über die Haut schmerzfrei und schnell die Höhe der Bilirubin-Konzentration bestimmen. Abhängig von der Höhe des über die Haut gemessenen Bilirubins kann im Anschluss evtl. dennoch eine Blutentnahme nötig sein.

Auch die „Schulkind-Vorsorgen“ U10 (7 bis 8 Jahre) und die U11 (9 bis 10 Jahre) sowie die J2 bieten wir an. Bitte beachten Sie, dass diese letztgenannten Untersuchungen nicht von allen Kostenträgern übernommen werden. Falls Sie nicht wissen, ob die Krankenkasse Ihres Kindes die Kosten übernimmt, sprechen Sie uns gerne an.

Bitte beachten Sie, dass die Früherkennungsuntersuchungen („Vorsorgen“) innerhalb festgelegter Zeiträume vorgenommen werden müssen.
Vorsorgeuntersuchungenaußerhalb der vorgeschriebenen Zeiträume bieten wir als Selbstzahler-Leistungen an (siehe IGe-Leistungen).

U Untersuchung Kinderarzt Melsungen